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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05 AS ER   

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https://dejure.org/2005,14728
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05 AS ER (https://dejure.org/2005,14728)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.08.2005 - L 12 B 14/05 AS ER (https://dejure.org/2005,14728)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. August 2005 - L 12 B 14/05 AS ER (https://dejure.org/2005,14728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Indizien für das Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234, 264; zuletzt wohl Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04, m.w.N.).

    Als wichtige Indizien für die Feststellung einer solchen eheähnlichen Gemeinschaft hat das BverfG die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen, genannt (BverfG, Urteil vom 17.11.1992, SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, in die auch die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (BverfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - mwN).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG vom 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zetiliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (BverfG v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - NvwZ 2004, 95, 96).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234, 264; zuletzt wohl Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04, m.w.N.).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG vom 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zetiliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG vom 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zetiliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Dass Pfändungen absetzungsfähig sein können, hat bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwGE 55, 148 - 154).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 7 Abs. 3 Nr. 3 b SGB II hat der Senat nicht, da das BVerfG in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17.11.1992 (a.a.O.) die eheähnliche Gemeinschaft und die Berücksichtigung deren Einkommens in die Bedürftigkeitsprüfung des Hilfeempfängers zum Schutz und zur Verhinderung einer Ungleichbehandlung der Ehe als vertretbare, verfassungsgemäße gesetzgeberische Entscheidung angesehen hat (vgl. im Einzelnen LSG NRW, Beschluss vom 21.04.2005 - L 9 B 4/05 SO ER).
  • SG Düsseldorf, 22.02.2005 - S 35 SO 23/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
    Verfassungsrechtliche Bedenken sieht der Senat im Gegensatz zu den zitierten Entscheidungen des SG Düsseldorf (S 35 SO 23/05 und 28/05 ER) nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2006 - L 12 AL 150/05

    Arbeitslosenversicherung

    Die Kammer verweist zunächst auf ihre Ausführungen im Verfahren S 7 AL 16/05 ER, denen sich das LSG NRW vollumfänglich angeschlossen hat (L 12 B 14/05 AL ER).
  • SG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - S 33 AS 1390/17
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf eine eingeschränkte gerichtliche Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2005 - L 12 B 14/05 AS ER).
  • SG Gelsenkirchen, 22.01.2021 - S 41 AS 140/21
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf eine eingeschränkte gerichtliche Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2005 - L 12 B 14/05 AS ER).
  • SG Gelsenkirchen, 26.06.2008 - S 31 AS 145/08

    Senkung von Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft i.R. der Sanktionierung

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die eingeschränkte gerichtliche Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005, Aktenzeichen L 12 B 14/05 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 24.11.2005 - S 29 AS 124/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die eingeschränkte gerichtliche Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtschutzverfahren (LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005, AZ: L 12 B 14/05 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 17.11.2005 - S 29 AS 77/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die eingeschränkte gerichtliche Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtschutzverfahren (LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005, AZ: L 12 B 14/05 AS ER).
  • SG Gelsenkirchen, 10.06.2008 - S 8 SO 57/08

    Sozialhilfe

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die eingeschränkte gerichtliche Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005, Aktenzeichen L 12 B 14/05 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 04.11.2005 - S 29 AS 47/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die eingeschränkte gerichtliche Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und -grund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005, AZ: L 12 B 14/05 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 25.01.2006 - S 29 AS 178/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die eingeschränkte gerichtliche Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005, Az. L 12 B 14/05 AS ER).
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